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Kinderreisepass steht vor dem Aus

Kirchberg im Wald, den 20. 11. 2023

Kinderreisepass steht vor dem Aus: Was Eltern stattdessen für Auslandsreisen mit Kindern beantragen müssen

 

Wichtige Änderungen ab 2024: Der Kinderreisepass wird abgeschafft! Der Bundestag hat beschlossen, dass Kinder nun, genau wie Erwachsene, einen normalen Bundespersonalausweis oder Reisepass mit Chip benötigen, um zu reisen. 

Kinderreisepässe wurden bislang für Minderjährige unter zwölf Jahren ausgestellt. Allerdings sind sie nur eingeschränkt nutzbar und mussten wegen europarechtlicher Vorgaben nach Ablauf eines Jahres verlängert oder neu ausgestellt werden- Die kürzere Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen resultiert aus internationalen Standards für Ausweisdokumente ohne Chip.  Dies führt dazu, dass einige Länder weltweit und sogar innerhalb der EU diese Pässe nicht mehr als gültiges Ausweisdokument akzeptieren.

Was bedeutet das für Familien?

Wie auch bisher benötigen Kinder bereits ab der Geburt für Auslandsreisen ein eigenes Reisedokument. Bei Reisen mit Kindern außerhalb der EU ist nun für Kinder ab dem 1. Januar 2024 ein Reisepass mit elektr. Chip notwendig, bei Reisen mit Kindern innerhalb der EU reicht ein Bundespersonalausweis mit elektr. Chip. Der bisherige Kinderreisepass mit einer Gültigkeit von 1 Jahr und der Möglichkeit zur Verlängerung (vor Ablauf) für ein weiteres Jahr, wird abgeschafft. Kinderreisepässe können nur noch bis zum 31.12.2023 ausgestellt oder für ein weiteres Jahr verlängert bzw. aktualisiert werden. Die bis zu diesem Zeitpunkt ausgestellten bzw. verlängerten Kinderreisepässe werden bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit in der Regel anerkannt

Wichtiges zur Beantragung

Reisepässe und Personalausweise für Kinder und Jugendliche unter 24 Jahren sind maximal 6 Jahre gültig. Passanträge müssen stets persönlich gestellt werden. Das Kind muss also bei der Beantragung mit dabei sein. Für die Beantragung werden unter anderem benötigt: ein aktuelles biometrisches Lichtbild und die Geburtsurkunde oder ein Ausweisdokument sowie mind. ein Elternteil. (Die Zustimmung des anderen Elternteils kann bis spätestens zur Aushändigung nachgereicht werden). Der Termin für die Beantragung sollte mindestens 5 Wochen vor Reisebeginn gemacht werden, um die Produktionszeit und die Terminvorlaufzeit zu berücksichtigten. 

Bei der Beantragung eines Reisepasses oder Personalausweises für Kinder ab sechs Jahren werden Fingerabdrücke erfasst, die ausschließlich im Chip des Ausweisdokuments gespeichert werden. 

Wichtiger Hinweis: Identitätsänderungen bei Kindern

Es ist wichtig zu beachten, dass sich das Gesichtsbild von Säuglingen und Kleinkindern innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann. In solchen Fällen sollte frühzeitig vor Reiseantritt ein neues Ausweisdokument beantragt werden.

Der Personalausweis / Pass wird nämlich bereits schon dann ungültig, wenn eine Identifizierung nicht mehr möglich ist, also wenn sich das Kind stark verändert hat und kaum noch Ähnlichkeiten zum Passbild erkennbar sind. Das ist vor allem bei Babys und Kleinkindern der Fall

Wie viel kostet der Reisepass bzw. Personalausweis?

Wer bei Antragstellung unter 24 Jahre alt ist, zahlt zurzeit 37,50 Euro für einen Reisepass und 22,80 Euro für einen Personalausweis.

Sicherheitshinweise und welche Art von Ausweis für die einzelnen Länder notwendig sind finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise).

 

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