Beginn der Naturschutzfachkartierung im Landkreis Regen
Beginn der Naturschutzfachkartierung im Landkreis Regen
Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) informiert hiermit über den Beginn der Natur-schutzfachkartierung im Landkreis Regen. Das LfU kommt mit der Durchführung dieser Ar-beiten seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Erfassung von Lebensräumen wildlebender Tier- und Pflanzenarten nach Art. 46 BayNatSchG nach. Gegenstand der Naturschutzfachkartie-rung in Regen ist eine Aktualisierung von naturschutzfachlichen Grundlagendaten zu ausge-wählten Artengruppen (Vögel, Reptilien, Amphibien, Libellen, Tagfalter und Heuschrecken).
Nach fachlichen Kriterien werden für diese Artengruppen verschiedene Untersuchungsflä-chen ausgewählt und durch Geländebegehungen untersucht. Die geplanten Geländearbeiten erstrecken sich über die Vegetationsperioden der Jahre 2023 und 2024. Die Ergebnisse ge-hen nach Abschluss der Kartierung in die Datenbank der Artenschutzkartierung am LfU ein und stehen voraussichtlich ab Herbst 2025 für Planungsvorhaben und die Arbeit der Natur-schutzbehörden zur Verfügung.
Auftragnehmer der Naturschutzfachkartierung im Landkreis Regen ist das Büro Naturgutach-ter aus Freising. Die fachliche Betreuung erfolgt durch eine externe, ebenfalls vom LfU be-auftragte Firma. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (Ansprechpartnerin am LfU: Carmen Liegl, Tel.: 0821/9071-5545, E-Mail: ).
Die Naturschutzfachkartierung hat weder das Ziel noch die Möglichkeiten, Flächen unter Schutz zu stellen oder Grundstückseigentümern bestimmte Bewirtschaftungsweisen vorzu-schreiben. Sie ist lediglich eine Bestandsaufnahme und erfasst eine fachliche Auswahl an Flä-chen, die für den Naturschutz wichtig und erhaltenswert sind. Mögliche Einschränkungen er-geben sich ausschließlich aus bestehenden gesetzlichen Vorgaben.
Weitere Informationen zur Naturschutzfachkartierung finden Sie auf der Homepage des LfU unter: https://www.lfu.bayern.de/natur/artenschutzkartierung/naturschutzfachkartierung/index.htm
Wir bitten Sie, soweit erforderlich, die Kartierungsmaßnahmen zu unterstützen. Für Ihre Be-mühungen bedanken wir uns im Voraus.